Im Bundesgesetzblatt wurde nunmehr die Änderung des KBGG v.a. betreffend die Vermeidung von Härtefällen durch verspätete Nachweise der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen kundgemacht (siehe schon ARD 5449/1/2003). Die Änderungen treten mit 1. 1. 2004 in Kraft. BGBl I 2003/122, ausgegeben am 16.12. 2003.