§ 27 Z 6 AngG - Beschimpft ein Arbeitnehmer, dem völlig zu Recht bei der Gehaltsauszahlung ein Vorschuss abgezogen wurde, den Geschäftsführer im Büro unter vier Augen mit: „Ich will jetzt mein Geld, sonst kriegst a Watschn, du Arschloch!“ und am darauf folgenden Tag anlässlich eines zufälligen Zusammentreffens in einem Lokal vor weiteren anwesenden Personen mit: „ Wannst weiter deppert bist, du Arschloch, leg ich dir eine auf!“, ist eine Entlassung gerechtfertigt.