In diesem Artikel beschäftigen sich Mag. Dr. Barbara Laimer, Salzburg, und Mag. Dr. Klaus Mayr LLM, Linz, u.a. mit Fragen betreffend die Zulässigkeit der Verwendung einer vom Arbeitnehmer erstellten Software durch den Arbeitgeber und der Veröffentlichung von Daten und Fotos von Arbeitnehmern im WWW, betreffend strafrechtlichen Schutz des E-Mail-Geheimnisses, Zulässigkeit der Privatnutzung des Internet durch Arbeitnehmer und Nutzungsüberwachung durch den Arbeitgeber, Haftung des Arbeitnehmers bei Virenbefall des EDV-Systems sowie Zurverfügungstellung eines Computers und/oder eines Internetzugangs an den Betriebsrat. (DRdA 2003/410, Heft 5)