DieneuenRichtlinien für die Abgabeneinhebung (RAE), die die Rechtsansicht des BMF zum 6. Abschnitt der Bundesabgabenordnung (Einhebung der Abgaben) sowie zu§ 293a BAO und§ 295 Abs 3 BAO(soweit diese beiden Bestimmungen mit der Abgabeneinhebung im Zusammenhang stehen) darstellen, haben folgenden Inhalt:
FälligkeitundZahlungsfristen(§ 210 BAO)