KV-Angestellte des allgemeinen Gewerbes - Für die mehr als 130.000 Angestellten des allgemeinen Gewerbes werden die kollektivvertraglichen Mindestgehälter mit 1. 1. 2004 um 1,8% erhöht und auf den nächsten Euro aufgerundet. Gleichzeitig mit dieser Erhöhung wird das Mindestgrundgehalt von € 1.000,- umgesetzt. Davon betroffen ist lediglich die Verwendungsgruppe I 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr sowie nach 2 Verwendungsgruppenjahren. In den nächsten Jahren geht die prozentmäßige Erhöhung jedoch nicht von den € 1.000,- aus, sondern von der rechnerisch tatsächlich festgelegten Erhöhung (d.h. im Jahr 2005 ist die Basis für den Erhöhungsfaktor in der Verwendungsgruppe I € 916,-).