§ 16 HVertrG, Art XLII EGZPO - Sowohl dem selbständigen als auch dem so genannten „freien“ Handelsvertreter und dem provisionsberechtigten Angestellten steht dann, wenn der Arbeitgeber keine oder nur eine unvollständige Auskunft über die Provisionsgrundlagen erteilt hat, der klagbare Anspruch auf Vorlage einer Abrechnung durch Mitteilung eines Buchauszuges zur nachfolgenden Konkretisierung eines Leistungsbegehrens in Form einer Stufenklage nach Art XLII EGZPO zu.