Berichtigung zu ARD 5458/13/2003: Durch ein redaktionelles Versehen wurde im Kapitel über die Beitragssätze für gewerbliche Dienstnehmer der unter der Tabelle angeführte Wert der täglichen Geringfügigkeitsgrenze falsch abgedruckt. Die tägliche Geringfügigkeitsgrenze gemäß § 5 Abs 2 ASVG beträgt für 2004 richtig € 24,28 (anstatt € 24,38).