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Festsetzung des IESG-Zuschlags für 2004

SozialversicherungARD 5459/14/2003 Heft 5459 v. 16.12.2003

Festsetzung des Zuschlags zu dem vom Arbeitgeber zu leistenden Arbeitslosenversicherungsbeitrag gemäß dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) für das Jahr 2004 unverändert mit 0,7%. Verordnung des BMWA; BGBl II 2003/560, ausgegeben am 10. 12. 2003.

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