§ 3 AVRAG - Die Regelungen des AVRAG hinsichtlich des Eintritts des Erwerbers in das Dienstverhältnis bei einem Betriebsübergang sind relativ zwingend, weshalb davon nur zum Nachteil des Arbeitnehmers nicht abgewichen werden kann. Ein Arbeitnehmer kann daher auf den durch die Entrittsautomatik bzw. das Verbot einer nicht richtlinienkonformen Kündigung gewährleisteten Schutz und auf den Übergang seines Dienstverhältnisses auf den Betriebserwerber verzichten und anstelle der Rechtsunwirksamkeit der Kündigung Ansprüche aus der ungerechtfertigten Auflösung des Dienstverhältnisses geltend machen. Zu einem Wechsel des Arbeitgebers kann der Arbeitnehmer nicht gezwungen werden. OLG Wien 23.01.2003, 8 Ra 353/02v, außerordentliche Revision zurückgewiesen durch OGH 26.06.2003, 8 ObA 46/03b.