Obwohl das österreichische DBA-Netz mit den Nachbarstaaten auf den ersten Blick weitgehend dem OECD-Musterabkommen zu entsprechen scheint, bestehen in Zusammenahng mit der Entsendung von Arbeitnehmern im Detail erhebliche Unterschiede, die - verglichen mit den OECD-Vorgaben - zu abweichenden Besteuerungsfolgen führen; dies z.B. in Bezug auf Grenzgänger, die Organe von Kapitalgesellschaften, Gesellschafter-Geschäftsführer oder die grenzüberschreitende Gestellung von Arbeitskräften. Dr. Stefan Bendlinger, Linz, stellt in diesem Artikel diese Besonderheiten zusammenfassend dar. (ÖStZ 2003/969, S. 452, Heft 20)