§ 4 Abs 2, § 49 ASVG - Vom Zustandekommen eines Dienstverhältnisses war ohne Zweifel im folgenden Fall auszugehen: Ein Maurer wurde von seinem Schwager, einem Arbeitnehmer eines Bauunternehmers, auf das Betriebsgelände des Bauunternehmers mitgenommen. Der Bauunternehmer betraute den Maurer an 2 Tagen mit Aufräumarbeiten in seinem Betrieb und am 3. Tag wies er ihn an, mit weiteren Dienstnehmern des Bauunternehmers zu Fertigstellungs- und Aushubarbeiten zu seiner Baustelle zu fahren. Diese Aufträge erteilte der Bauunternehmer ohne irgendwelche ausdrückliche Vorbehalte in Bezug auf die Entlohnung des Maurers. Der Maurer führte die ihm aufgetragenen Aufräumarbeiten durch und befolgte auch den Auftrag, zu Fertigstellungs- bzw. Aushubarbeiten auf die Baustelle zu fahren.