§ 863 ABGB, § 7 BRZ GmbH-Gesetz - Haben Arbeitnehmer anlässlich des Übertritts in einen neuen Kollektivvertrag (hier: KV für die Bundesrechenzentrum GmbH) neue Dienstverträge abgeschlossen, wonach u.a. alle darin nicht näher genannten bisher geltenden Vereinbarungen mit dem Tag der Unterfertigung ihre Wirksamkeit verlieren sollten, verlieren die Arbeitnehmer damit auch den bisher bestehenden, aufgrund betrieblicher Übung Teil der Einzeldienstverträge gewordenen Anspruch auf bezahlte Freizeit am Karfreitag, Allerseelentag und Reformationstag, wenn der neue KV derartige Freizeitansprüche nicht regelt und auch hinsichtlich des Inhalts von Einzeldienstverträgen nur auf ein Muster als Mindeststandard verweist, aber keine abschließende Regelung des möglichen Inhalts von Einzeldienstverträgen trifft und insbesondere kein Verbot verschlechternder Vereinbarungen enthält.