§ 49 ASVG, § 3 ArbVG - Gemäß § 3 Abs 1 ArbVG können die Bestimmungen in Kollektivverträgen, soweit sie die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln, durch den Arbeitsvertrag - zuungunsten des Arbeitnehmers - weder aufgehoben noch beschränkt werden.