ESt-Protokoll 2003, Homepage des BMF 15.09.2003
1. Allgemeines
§ 21 EStG, Rz 5122 EStR 2000 - Für Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft verlangt § 21 Abs 1 Z 3 EStG - anders als z.B. bei der Jagd - keinen Zusammenhang mit einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb.