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Land- und Forstwirtschaft, unterjährige Grundstückskäufe und -verkäufe

Lohnsteuer und AbgabenARD 5455/18/2003 Heft 5455 v. 28.11.2003

ESt-Protokoll 2003, Homepage des BMF 15.09.2003

Ein voll pauschalierter Landwirt kauft während des Jahres mehrere land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke.

§ 1 Abs 2 erster Satz LuF PauschVO 2001 (BGBl II 2001/54, ARD 5185/9/2001) lautet: „Als maßgebender Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gilt der Einheitswert des während des Veranlagungszeitraumes bewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zuzüglich der Einheitswertanteile der während des Veranlagungsjahres bewirtschafteten Zupachtungen und abzüglich der Einheitswertanteile der während des Veranlagungsjahres nicht selbst bewirtschafteten Verpachtungen.“

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