KV-Handelsarbeiter - Für die rund 100.000 Arbeiter im Handel werden mit 1. 1. 2004 die kv-lichen Mindestlöhne um 1,9% erhöht. Bestehende Überzahlungen bleiben aufrecht. Zusätzlich wurden die Spesenregelung neu gestaltet, die Zuschläge für die Arbeit nach 19.30 Uhr bzw. Samstag nach 17.00 Uhr den aktuellen Öffnungszeiten angepasst und die Samstagarbeit neu geregelt. (www.oegb.at ; www.wko.at 0v.20./21.11.2003)