§ 273 ASVG - Bei der Frage der Zumutbarkeit einer möglichen Einschulung und eines sozialen Abstiegs eines Versicherten, der seinen bisherigen Beruf nicht mehr ohne Gefährdung seiner Gesundheit ausüben kann, kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass Berufstätige, die ihren Beruf längere Zeit nicht ausgeübt haben, später nur mehr in geringer eingestuften Berufstätigkeiten eingesetzt werden.