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Pensionskassenprämien - kein Bestandteil der Abfertigungsbemessungsgrundlage

ArbeitsrechtARD 5450/5/2003 Heft 5450 v. 11.11.2003

§ 23 AngG - Versichert der Arbeitgeber das von ihm durch die Zusage einer betrieblichen Versorgung an die Arbeitnehmer übernommene Risiko, dann sind die von ihm dafür aufgewendeten Prämien ebenso wenig Entgelt iSd § 23 AngG wie die Pensionsleistung selbst oder die zur Sicherung der Anwartschaftsrechte des betreffenden Arbeitnehmers aus der Versorgungszusage erfolgende Zuführung zur Pensionsrücklage.

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