Verordnung des BMWA für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus. Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent von insgesamt 982 für die Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften festgelegt, das auf die Bundesländer Kärnten, Salzburg, Tirol und Wien aufgeteilt wird. Die im Rahmen dieser Kontingente erteilten Beschäftigungsbewilligungen nach dem AuslBG dürfen 24 Wochen nicht überschreiten und nicht nach dem 15. 5. 2004 enden. BGBl II 2003/516, ausgegeben am 04.11.2003.