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Qualifikation des Vertragsverhältnisses eines Kommanditisten

ArbeitsrechtARD 5448/3/2003 Heft 5448 v. 4.11.2003

§ 1151 ABGB - Der Dienstvertrag iSd § 1151 ABGB ist vor allem durch die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers, also durch seine Unterworfenheit unter die funktionelle Autorität des Arbeitgebers gekennzeichnet; diese äußert sich in organisatorischer Gebundenheit, insbesondere betreffend Arbeitszeit, Arbeitsort und Kontrolle, nicht notwendig auch in Weisungen über die Art der Tätigkeit.

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