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Wenn die Lehrzeit endet...

SozialversicherungARD 5445/7/2003 Heft 5445 v. 24.10.2003

DG-Info NÖ GKK, NÖDIS 10/2003

Ablegen der Lehrabschlussprüfung

Hat ein Lehrling vor Ablauf der vereinbarten Lehrzeit die Lehrabschlussprüfung erfolgreich abgelegt, endet gemäß § 14 Abs 2 lit e BAG das Lehrverhältnis mit Ablauf der Woche , in der die Prüfung abgelegt wird. Dieser Sachverhalt ist mit einer Änderungsmeldung (SART 06) der Kasse bekannt zu geben.

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