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Nachsicht bei nicht anerkannten Vorsteuern

Lohnsteuer und AbgabenARD 5444/17/2003 Heft 5444 v. 21.10.2003

§ 11, § 12 UStG, § 236 BAO - Es entspricht dem Regelungsziel und -zweck des § 12 UStG, dass eine Vorsteuer nur bei Vorliegen einer ordnungsmäßigen Rechnung (§ 11 UStG) abgezogen werden kann. Bei Fehlen einer ordnungsgemäßen Rechnung steht der Vorsteuerabzug - unabhängig von Gut- oder Schlechtgläubigkeit - nicht zu.

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