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Kommunalsteuer-Haftung des Kommanditisten bei Zwangsausgleich der KG

Lohnsteuer und AbgabenARD 5444/13/2003 Heft 5444 v. 21.10.2003

§ 6 KommStG, § 171 HGB, § 164 Abs 2 KO - Der Kommanditist einer GmbH & Co KG ist als Mitunternehmer unmittelbarer Abgabenschuldner der Kommunalsteuer und kann sich daher weder auf die handelsrechtlichen Haftungsbeschränkungen noch auf die in § 164 Abs 2 KO normierte Erstreckung der Rechtswirkungen eines Ausgleichs über das Vermögen der KG auf seine Person berufen. Er ist daher verpflichtet, die die erzielte Ausgleichsquote übersteigende Kommunalsteuerforderung zu begleichen.

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