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Keine Beitragshaftung des Geschäftsführers für Zeit vor seiner Bestellung

SozialversicherungARD 5443/11/2003 Heft 5443 v. 17.10.2003

§ 67 Abs 10 ASVG - Eine Haftung des Geschäftsführers für SV-Beiträge kommt nur dann in Betracht, wenn ihm ein Verstoß gegen eine Meldeverpflichtung zur Last liegt und dieser für die schließliche Uneinbringlichkeit der Beitragsforderung kausal ist.

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