§ 3 Abs 1, § 28 AuslBG - Fordert ein Arbeitgeber seine - legal bei ihm beschäftigten - Arbeitnehmer auf, wegen des erhöhten Arbeitsaufwandes allenfalls Bekannte und Verwandte als Aushilfskräfte mitzubringen, bedarf es zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des AuslBG keines direkten Kontaktes zwischen dem Arbeitgeber und den vermittelten Aushilfskräften. VwGH 24.04.2003, 2002/09/0177. (Beschwerde abgewiesen)