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Verbotene Ausländerbeschäftigung wegen drohender Vertragsstrafe

AusländerbeschäftigungARD 5442/16/2003 Heft 5442 v. 10.10.2003

§ 3 Abs 1, § 28 Abs 1 Z 1 AuslBG - Die Tatsache, dass eine Gesellschaft dringend Arbeitskräfte benötigt, um Vertragsstrafen zu vermeiden bzw. um einem unerwartet entstandenen Termindruck zu begegnen, kann dem zur Vertretung nach außen berufenen Organ nicht als Milderungsgrund bei der Festsetzung der Strafhöhe wegen der Beschäftigung von Ausländern ohne behördliche Bewilligungen zugute gehalten werden. Die - im vorliegenden Fall - vorsätzliche und bewusste Entscheidung, angesichts der behaupteten betrieblichen Situation Ausländer unerlaubt zu beschäftigen, zeigt vielmehr, dass der Geschäftsführer das Risiko einer Bestrafung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz in Kauf nahm, die dabei zu erwartenden finanziellen Auswirkungen aber geringfügiger (oder leichter verkraftbar) als die behaupteten (der Höhe nach aber nicht konkretisierten) Vertragsstrafen erachtete.

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