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Berufskrankheit durch Arbeit mit einem auf einem Bagger montierten Hydraulikhammer

SozialversicherungARD 5441/12/2003 Heft 5441 v. 10.10.2003

§ 177 Abs 1 ASVG - Gemäß Nr 20 der Anlage 1 zum ASVG zählen zu den Berufskrankheiten „Erkrankungen durch Erschütterungen bei der Arbeit mit Pressluftwerkzeugen und gleichartig wirkenden Werkzeugen und Maschinen (wie z.B. Motorsägen) sowie durch Arbeit mit Anklopfmaschinen“.

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