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Bestellung eines Notgeschäftsführers - Ansprüche im Konkurs

InsolvenzARD 5438/5/2003 Heft 5438 v. 30.9.2003

Vorbemerkung zu ARD 5438/6/2003 und ARD 5438/7/2003

Gemäß § 15a GmbHG kann für eine GmbH in dringenden Fällen ein Notgeschäftsführer bestellt werden. § 15a GmbHG lautet:

„§ 15a. (1) Soweit die zur Vertretung der Gesellschaft erforderlichen Geschäftsführer fehlen, hat sie in dringenden Fällen das Gericht auf Antrag eines Beteiligten für die Zeit bis zur Behebung des Mangels zu bestellen.

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