§ 9, § 11 AlVG - Tritt ein (ehemaliger) Lehrling nach Abschluss der Lehrzeit für die Zeit der Behaltefrist das Dienstverhältnis beim ehemaligen Lehrberechtigten nicht an, weil er während des Lehrverhältnisses mehrere Monate lang von Betriebsangehörigen täglich beschimpft wurde, führt dies nicht zum Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld.
VwGH 23.04.2003, 2002/08/0060