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Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten für die Pension

SozialversicherungARD 5436/9/2003 Heft 5436 v. 23.9.2003

§ 227a, § 228a ASVG - Die Bemessungsgrundlage für die Pensionsversicherung verringert sich zwar durch Zeiten der Kindererziehung durch die zusätzlich zu berücksichtigenden Versicherungsmonate, andererseits erhöht sich aber der Steigerungsbetrag durch die Berücksichtigung von nicht deckenden Kindererziehungszeiten. Im Ergebnis ist der Versicherte daher durch Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten in Bezug auf die Pensionshöhe begünstigt.

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