§ 1154 ABGB, § 25 KO, KV Angestellte der Industrie - Ein Industrieangestellter hat nach einem Austritt im Konkurs gemäß § 25 KO den Überbezug an Urlaubszuschuss auch dann zurückzuzahlen, wenn wegen der besonderen Situation des Konkurses keine Aufrechnung im Rahmen einer „Endabrechnung“ stattfinden kann.
OGH 10.04.2003, 8 ObA 10/03h