Die Elektroschutzverordnung 1995, BGBl 1995/706, ARD 4693/15/95, wurde mit 13. 9. 2003 durch eine neue Verordnung des BMWA zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer/innen vor Gefahren durch den elektrischen Strom (Elektroschutzverordnung 2003 - ESV 2003) abgelöst. Die Verordnung betrifft nicht nur elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel, sondern auch Freileitungen und Blitzschutzanlagen. BGBl II 2003/424, ausgegeben am 12.09.2003.