§ 292e EO - Für den Regelfall der Pfändung des gesamten Entgeltanspruchs aus einem laufenden Arbeitsverhältnis gilt, dass die Exekution auch dann das (fiktive) angemessene Entgelt erfasst, wenn im Exekutionsantrag kein Hinweis auf eine Entgeltverschleierung enthalten ist. Ein eigener Exekutionsantrag zur Pfändung des angemessenen Entgelts ist ebenso nicht notwendig.
OGH 24.04.2003, 3 Ob 286/02h