Artikel von Mag. Gunther Liebhart, Salzburg, in dem nicht nur die Voraussetzungen für die Pfändung eines verschleierten Entgelts dargestellt werden, sondern auch die vom BMJ geplanten Änderungen der EO. Der Autor weist darauf hin, dass der betreibende Gläubiger im Verfahren die Beweislast trägt, auch wenn die geplante EO-Novelle eine Fiktion der Vollbeschäftigung bei Angehörigen vorsieht, weil nur auf Grundlage der vom betreibenden Gläubiger bewiesenen Grundlagen (wie Art und Dauer der Tätigkeit, Vergleich mit im Betrieb beschäftigten anderen Arbeitnehmern, ortsübliches Entgelt etc.) ein angemessenes Entgelt bestimmt werden könne. (DRdA 2003/124, Heft 2)