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Unterlassene Übermittlung der Drittschuldnererklärung an Gläubiger

LohnpfändungARD 5433/4/2003 Heft 5433 v. 12.9.2003

§ 301 Abs 3 EO - Wenn der Drittschuldner die Drittschuldnererklärung zwar dem Gericht, nicht jedoch auch (in Abschrift) dem betreibenden Gläubiger übersendet, trifft ihn im Drittschuldnerprozess die Kostenersatzsanktion des § 301 Abs 3 EO.

OLG Wien 09.07.2001, 10 Ra 215/01p

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