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253d ASVG - BGBl I 2000/43

SozialversicherungARD 5433/22/2003 Heft 5433 v. 12.9.2003

§ 253d ASVG idF vor BGBl I 2000/43 - Durch die vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit (§ 253d ASVG) wurde durch die 51. ASVG-Novelle ab 1. 7. 1993 eine neue Leistung der Pensionsversicherung geschaffen, die weitgehend die besonderen Anspruchsvoraussetzungen der Invaliditätspension gemäß § 255 Abs 4 ASVG und der Berufsunfähigkeitspension gemäß § 273 Abs 3 ASVG zu einer vorzeitigen Alterspension zusammenfasste.

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