§ 253d ASVG idF vor BGBl I 2000/43 - Durch die vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit (§ 253d ASVG) wurde durch die 51. ASVG-Novelle ab 1. 7. 1993 eine neue Leistung der Pensionsversicherung geschaffen, die weitgehend die besonderen Anspruchsvoraussetzungen der Invaliditätspension gemäß § 255 Abs 4 ASVG und der Berufsunfähigkeitspension gemäß § 273 Abs 3 ASVG zu einer vorzeitigen Alterspension zusammenfasste.