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Verweisung älterer Dienstnehmer nach § 255 Abs 4 ASVG

Basis-WissenARD 5433/11/2003 Heft 5433 v. 12.9.2003

Mit 1. 7. 2000 ist die vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit aufgehoben und durch die neue Regelung des § 255 Abs 4 ASVG ersetzt worden, mit der älteren Dienstnehmern (nach vollendetem 57. Lebensjahr) ein Zugang zur Invaliditätspension (für Arbeiter) bzw Berufsunfähigkeitspension (für Angestellte; § 273 Abs 2 ASVG) geschaffen werden sollte, bei dem - unabhängig von der Ausbildung des Versicherten - auf seine berufliche Entwicklung Rücksicht genommen wird (Näheres dazu unten).

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