Entscheidungsbesprechung von Dr. Gert-Peter Reissner, Graz, zu OGH 05.09.2001, 9 ObA 77/01s, ARD 5278/16/2002, in der der Autor u.a. die Frage danach, warum ein Arbeitnehmer bei einer Dienstfreistellung einer Urlaubsvereinbarung überhaupt zustimmen sollte, damit beantwortet, dass er sich bei einer Dienstfreistellung gemäß § 1155 ABGB eine Ersparnis bzw. einen getätigten oder absichtlich versäumten anderweitigen Verdienst anrechnen lassen müsste, weshalb der Verbrauch von Urlaub eine Überlegung wert sein könne. (DRdA 2003/40, Heft 1)