USt-Protokoll 2003, Homepage des BMF 04.08.2003
Ein bebautes Grundstück wird seit längerer Zeit für Wohnzwecke vermietet. Nunmehr beabsichtigt der Vermieter, der auch zivilrechtlicher Eigentümer des Objektes ist, einem Dritten ein Vorkaufsrecht gegen Entgelt einzuräumen.