§ 18 Abs 7 HbG - Wird einem Hausbesorger die Weiterbenützung der bisherigen Dienstwohnung zu einem erschwinglichen monatlichen Nutzungsentgelt und einer einmaligen Eigenleistung angeboten, ist seine Kündigung auch ohne Angabe von Gründen gerechtfertigt. Der zugleich mit der gerichtlichen Kündigung erfolgten Aufforderung zur Räumung der Wohnung kann nicht das Anbot des Hauseigentümers auf Weiterbenützung der Wohnung entgegengehalten werden, weil dies noch keinen Rechtstitel für die Benutzung darstellt, solange der Hausbesorger das Vertragsanbot noch nicht angenommen hat.