Aufgrund des ÖffnungszeitenG 2003, BGBl I 2003/48, ARD 5423/1/2003, wurden in den einzelnen Bundesländern - neben zahlreichen Sonderbestimmungen (für bestimmte Waren, bestimmte Standorte etc.) - folgende allgemeine Offenhaltezeiten verordnet:
Aufgrund des ÖffnungszeitenG 2003, BGBl I 2003/48, ARD 5423/1/2003, wurden in den einzelnen Bundesländern - neben zahlreichen Sonderbestimmungen (für bestimmte Waren, bestimmte Standorte etc.) - folgende allgemeine Offenhaltezeiten verordnet: