§ 3 Abs 1 Z 2 ErbStG - Werden ideelle Miteigentumsanteile an einem Wohnhaus übertragen, weil der begünstigte Miteigentümer An-, Um- und Ausbauarbeiten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in schon bisher ihm zur ausschließlichen Nutzung vorbehaltenen Teilen der Liegenschaft plant (hier: Schaffung neuer Wohnungen), die zu einer Wertsteigerung der Liegenschaft führen, so muss der begünstigte Miteigentümer mangels Bereicherung keine Schenkungssteuer entrichten.