§ 8 BEinstG, § 27 Z 1 AngG - Hat ein begünstigter Behinderter dem Arbeitgeber bei Eingehen des Dienstverhältnisses seine Behinderteneigenschaft verschwiegen, ist die aus diesem Grund ausgesprochene Entlassung nach Bekanntwerden dieser Tatsache nach 8 Monaten anstandsloser Tätigkeit nicht berechtigt.
OGH 02.04.2003, 9 ObA 240/02p