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Unwirksame Entlassung wegen Verschweigens der Behinderteneigenschaft

ArbeitsrechtARD 5429/6/2003 Heft 5429 v. 29.8.2003

§ 8 BEinstG, § 27 Z 1 AngG - Hat ein begünstigter Behinderter dem Arbeitgeber bei Eingehen des Dienstverhältnisses seine Behinderteneigenschaft verschwiegen, ist die aus diesem Grund ausgesprochene Entlassung nach Bekanntwerden dieser Tatsache nach 8 Monaten anstandsloser Tätigkeit nicht berechtigt.

OGH 02.04.2003, 9 ObA 240/02p

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