§ 1 Abs 1 Z 1 UStG - Das Vereinnahmen eines „Zuschusses“ (hier: Zuschuss der ausländischen Produktions-AG an die inländische Handels-GmbH zur teilweisen Abdeckung der Markteinführungskosten einer Marke für Milchprodukte) löst als solches, sollte es nicht in Zusammenhang mit einem Leistungsaustausch stehen, keine Umsatzsteuerpflicht aus.