§ 1 Abs 1 Z 2, § 3a Abs 2 UStG, § 3 Abs 14 UStG 1972 - Stellt ein Dienstgeber seinen Dienstnehmern kostenlose Mahlzeiten zur Verfügung, weil es wegen der Notwendigkeit der ständigen telefonischen Erreichbarkeit der Mitarbeiter erforderlich ist, dass diese über die Mittagszeit das Büro nicht verlassen, liegt kein steuerbarer Umsatz vor.