Dr. Konrad Grillberger, Salzburg, beschäftigt sich in diesem Artikel v.a. mit dem Fall, dass ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers nachträglich hervorkommt oder sich während des Ruhestandes ereignet und die bereits angefallene Betriebspension daher eingestellt oder gekürzt werden soll. (DRdA 2003/288, Heft 3)