§ 879 ABGB - Eine Betriebsvereinbarung, wonach der Arbeitgeber das einseitige Recht erhält, eine bereits erworbene Pensionsanwartschaft des Arbeitnehmers nach Willkür zunichte zu machen (z.B. durch Kündigung des Arbeitsverhältnisses), ist sittenwidrig (vgl. OGH 24. 2. 2000, 8 ObA 281/99b, und OGH 12. 1. 2000, 9 ObA 256/99h, ARD 5123/15/2000). Dies gilt aber auch bei vergleichbaren Einzelzusagen. Die Sittenwidrigkeit beschränkt sich auch nicht nur auf jene Fälle, in denen der Arbeitnehmer bereits knapp vor der Erreichung des Pensionsalters steht. OGH 16.05.2002, 8 ObA 258/01a.