§ 18 Abs 1 Z 3 lit c, § 34 EStG - Lässt ein Abgabepflichtiger wegen eines undichten WC-Abflusses in seinem Eigenheim vorsorglich alle Abflussrohre aus Blei austauschen und infolgedessen Badezimmer und WC komplett sanieren, sind die Aufwendungen für die Komplettsanierung nur im Rahmen des Höchstbetrages als Sonderausgaben gemäß § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG abzugsfähig.
VwGH 27.05.2003, 99/14/0001