§ 34 Abs 6 EStG - Aufwendungen zur Sanierung einer Privatbrücke infolge Hochwasserschadens, die nicht den einzigen Zugang zum Wohnhaus des Abgabepflichtigen vermittelt, sind auch dann nicht als zwangsläufig anzusehen und als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn nach landesgesetzlichen Vorschriften eine Verpflichtung zur Wiederherstellung besteht.
VwGH 05.06.2003, 99/15/0111