§ 13 EStG - Bei der Ermittlung, ob die Wertgrenze geringwertiger Wirtschaftsgüter iSd § 13 EStG überschritten ist, ist auf die Summe der Anschaffungskosten mehrerer verschiedener Wirtschaftsgüter abzustellen, wenn diese eine Sachgesamtheit darstellen. Eine Kino- und Theaterbestuhlung stellt eine solche Sachgesamtheit aus selbständigen Wirtschaftsgütern dar. Werden in einem Kino die Sitze von mehreren Reihen gegen neue Theaterstühle ausgetauscht, führt dies nicht zu sofort abziehbaren Betriebsausgaben, wenn die Anschaffungskosten der Sachgesamtheit die Wertgrenze des § 13 EStG übersteigen.